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   VerfGH Berlin, 26.09.1996 - VerfGH 46/93   

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https://dejure.org/1996,2883
VerfGH Berlin, 26.09.1996 - VerfGH 46/93 (https://dejure.org/1996,2883)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 26.09.1996 - VerfGH 46/93 (https://dejure.org/1996,2883)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 26. September 1996 - VerfGH 46/93 (https://dejure.org/1996,2883)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Angabe der Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit bei der Ärztekammer vor dem Hintergrund des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung; Kammerbeiträge als Ausformung der Freiheit der Berufsausübung; Grundrecht der freien Berufsausübung in der Verfassung von Berlin und im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Leitsatz)

    VvB 1950 Art. 6, 11, 21 b; Berliner Kammergesetz vom 4. September 1978 (GVBI. S. 1937,1980) 5 13

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2446
  • JR 1998, 57
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • VerfGH Berlin, 31.05.1995 - VerfGH 55/93

    Führung beruflicher Bezeichnungen - hier: Tierheilpraktikerin - betrifft die

    Auszug aus VerfGH Berlin, 26.09.1996 - VerfGH 46/93
    Die von Art. 11 VvB 1950 verbürgte freie Wahl des Berufes gewährleistet grundsätzlich nicht auch die Freiheit der Berufsausübung (im Anschluß an Urteil vom 31. Mai 1995-VerfGH 55/93-).

    Dieses Grundrecht umfaßt jedoch grundsätzlich nicht die Freiheit der Berufsausübung (Urteil vom 31. Mai 1995 - VerfGH 55/93 - JR 1996, 146/149), um die es hier allein gehen kann.

  • BVerfG, 12.10.1994 - 1 BvL 19/90

    Vorlage zur Frage der Heranziehung des Schiffseigners neben dem Charterer des

    Auszug aus VerfGH Berlin, 26.09.1996 - VerfGH 46/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu dem mit Art. 15 Abs. 1 VvB nahezu wortgleichen Art. 14 Abs. 1 GG schützt das Grundrecht auf Eigentum nicht das Vermögen als solches vor der Auferlegung von Geldleistungspflichten (zuletzt BVerfG, Beschluß vom 12. Oktober 1994 - 1 BvL 19/90 - BVerfGE 91, 207 m.w.N.).
  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus VerfGH Berlin, 26.09.1996 - VerfGH 46/93
    So bedarf, wie das Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit der Besteuerung von Kapitalerträgen ausgesprochen hat (Urteil vom 27. Juni 1991 - 2 BvR 1493/89 - BVerfGE 83, 239 ), im Veranlagungsverfahren das Deklarationsprinzip der Ergänzung durch das Verifikationsprinzip.
  • BVerwG, 25.07.1989 - 1 B 109.89

    Äquivalenzprinzip - Gleichheitssatz - Ärztekammerbeiträge

    Auszug aus VerfGH Berlin, 26.09.1996 - VerfGH 46/93
    Da es seit langem zwar nicht allenthalben, aber doch vielerorts üblich ist, bei der Erhebung von Kammerbeiträgen die Kammerangehörigen je nach der Art ihrer Berufstätigkeit in Beitragsgruppen einzuteilen und innerhalb dieser Gruppen nach Einkünften abgestufte Beiträge zu erheben (vgl. hierzu auch BVerwG, Beschluß vom 25. Juni 1989 - 1 B 109/89 - …
  • VerfGH Berlin, 08.09.1993 - VerfGH 59/93

    Verfassungsrechtlich unbedenkliche Berichtigung eines fehlerhaft geschriebenen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 26.09.1996 - VerfGH 46/93
    Diese werden durch Art. 1 Abs. 3 VvB nicht Bestandteile der Verfassung von Berlin und können daher nicht mit der Verfassungsbeschwerde des § 49 VerfGHG geltend gemacht werden (Beschluß vom 8. September 1993 - VerfGH 59/93 - LVerfGE 1, 149).
  • BGH, 25.01.1971 - AnwZ (B) 16/70

    Kammerbeitrag der Simultananwälte

    Auszug aus VerfGH Berlin, 26.09.1996 - VerfGH 46/93
    3 St 4/89">NJW 1990, 786; BGH, Beschluß vom 25. Januar 1971 - AnwZ (B) 16/70 - NJW 1971, 1041), ermächtigt § 13 Bln KaG auch dazu, Auskünfte über das erzielte Einkommen einzuholen, falls ein einkommensabhängiger Kammerbeitrag erhoben wird.
  • VerfGH Berlin, 28.06.2001 - VerfGH 100/00

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Durchsuchung von Wohn- und

    Diese Auffassung hat der Verfassungsgerichtshof in drei Entscheidungen vom 26. September 1996 (u. a. VerfGH 46/93 - LVerfGE 5, 14 ) mit Mehrheit ausdrücklich bestätigt und die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde verneint, mit der eine Berufsausübungsregelung unter Berufung auf Art. 11 VvB 1950 gerügt worden war.
  • VerfGH Berlin, 06.10.1998 - VerfGH 32/98

    Ermäßigung der Notarkosten gem KostO § 144a bei Grundstückskaufvertrag mit einer

    Diese Auffassung hat der Verfassungsgerichtshof in drei Entscheidungen vom 26. September 1996 (u.a. Beschluß vom 26. September 1996 - VerfGH 46/93 - LVerfGE 5, 14 [171) ausdrücklich bestätigt und die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde verneint, mit der eine Berufsausübungsregelung unter Berufung auf Art. 11 VvB 1950 gerügt worden war.
  • OVG Niedersachsen, 26.01.2011 - 8 LA 103/10

    Vereinbarkeit einer i.R.e. Veranlagung zu Mitgliedsbeiträgen bestehenden

    Die so beschriebene Auskunfts- und Nachweispflicht ist nach der Rechtsprechung des Senats mit höherrangigem Recht vereinbar (Senatsurt. v. 2.7.2003 - 8 K 3892/00 -, NdsVBl. 2004, 69 ff.; vgl. auch VerfGH Berlin, Beschl. v. 26.9.1996 - 46/93 -, NJW 1997, 2446, 2447 f.).
  • VerfGH Berlin, 13.04.2005 - VerfGH 37/02

    Beschluss des AG zur Überbürdung der Kosten des Bußgeldverfahrens gem § 25a Abs 1

    Dieses Grundrecht schützt grundsätzlich nicht das Vermögen vor der Auferlegung von Geldleistungspflichten (vgl. Beschlüsse vom 26. September 1996 - VerfGH 46/93 - LVerfGE 5, 14 zu Art. 15 Abs. 1 VvB a. F. und vom 15. November 2001 - VerfGH 95/00 -, m. w. N.; vgl. zum Bundesrecht z. B. BVerfGE 95, 267 , m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 15.11.2001 - VerfGH 95/00

    Verfassungsmäßigkeit der Ausgleichsabgabe für Anwaltspraxisräume bei erteilter

    Hiervon geht auch der Verfassungsgerichtshof in seiner Rechtsprechung zu dem nahezu wortgleich in der Berliner Verfassung normierten Grundrecht auf Eigentum aus (Beschluss vom 26. September 1996 - VerfGH 46/93 - LVerfGE 5, 14 zu Art. 15 Abs. 1 VvB a. F.).
  • VG Berlin, 30.12.2008 - 14 A 97.07

    Einschränkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung durch

    22 In seinem Beschluss vom 26. September 1996 - Aktenzeichen: 46/93 - (LVerfGE 5, 14) hat der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin in einer eine ähnliche Regelung einer Beitragssatzung der Berliner Ärztekammer betreffenden Entscheidung ausgeführt, die Rechtsgrundlage der Beitragsordnung, § 13 KaG, sei eine hinreichende Ermächtigungsgrundlage für die aus der betreffenden Beitragsordnung folgende Einschränkung des Rechts der der Kammer angehörenden Ärzte, selbst über die Daten ihrer Einkünfte zu verfügen.
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